Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - BEWO / B2B

Zweck und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, eine klare Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen den Kunden und der BEWO zu schaffen. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mit dem Empfang unserer Bestätigung und/oder Abnahme der bestellen Waren oder Dienstleistungen erkennt der Besteller unsere AGB’s an. Abweichende Einkaufsbedingungen und/oder allgemeine Geschäftsbedingungen seitens Besteller sind nur gültig, sofern sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. Andernfalls wird ausdrücklich widersprochen.

Vertragsabschluss
Nur von BEWO schriftlich bestätigte Bestellungen sind gültig. Etwaige nachträgliche Änderungen oder sonstige Vereinbarungen werden ausschliesslich mit unserer Bestätigung wirksam. Mit dem Abschicken der Bestellung gehen Sie einen Kaufvertrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht ein - mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen. Die BEWO ist jederzeit berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder Bestellungen eines Kunden abzulehnen. Insbesondere ist dass der Fall, wenn eine Bonitätsprüfung oder andere Zweifel am Käufer gegen das Interesse der BEWO zu Tragen kommt.

Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise (Schweizer Franken) und Rabatte. Die verbindlichen Preise werden mittels Angebot und/oder mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Zusatzkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Für allfällige Preisänderungen oder Preisirrtümer behalten wir uns vor. Die Preise (Schweizer Franken) verstehen sich netto ab Werk, exkl. MWST, Transport, Versand und Verpackung.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto, sofern nicht etwas anderes vereinbart. Die Bezahlung sämtlicher Bestellungen wird ausschliesslich in Schweizer Franken entgegengenommen. Wir behalten uns vor, bei nicht termingerechter Zahlung der Rechnung eine Mahngebühr zu erheben und weitere Bestellungen/Lieferungen zurückzubehalten bis alle Rechnungen bezahlt sind. Desweitern sind wir berechtigt Vorauskasse zu verlangen. Zusätzlich behält sich die BEWO das Recht vor, Inkassovorgänge und Zahlungsinformationen jeglicher Art an die Firma, die von der BEWO mit dem Inkasso beauftragt worden ist, weiterzugeben.

Transport/Versand
Es gelten die Transportpreise/Transportbestimmungen der BEWO. Wir behalten uns vor, wenn eine Lieferung mit unserem Lieferwagen nicht möglich ist (Anfahrt zum Lieferort nicht möglich - wie zu enge Strassen, Wetter – Schnee, usw.), den Transport zu verschieben oder nicht durchzuführen.
Lieferungen per Post erfolgt durch die Schweizerische Post oder per Kurierdienst (DPD). Alle Sendungen werden ausschliesslich per Economy verschickt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Alle Artikel, die von der Post als «Sperrgut»-Artikel definiert werden, erhalten einen Portozuschlag. Die Kosten werden nach Post/DPD-Tarif verrechnet. Lieferung ins Ausland: auf Anfrage.

Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk von BEWO auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt demnach auf Risiko und Gefahr des Kunden. Die BEWO schliesst eine Transportversicherung nur auf schriftliches Verlangen und Kosten des Kunden ab.

Lieferfristen
Die Lieferfristen werden individuell vereinbart und rechnen ab endgültiger Einigung über die mit dem Besteller vor Fertigungsbeginn zu klärenden Fragen. Unvorhergesehene und unvermeidbare Ereignisse bei der Herstellung und sonstige Hindernisse wie z.B. höhere Gewalt im eigenen Betrieb oder in den Betrieben unserer Zulieferanten welche zu Verzögerungen führen, berechtigen uns, die Lieferfrist um diese Dauer zu verlängern. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen ist kein Grund für eine Annullierung der Bestellung, eine Entschädigung oder jeglichen anderen Abzug vom Preis.

Teillieferungen
Enthält ein Auftrag verfügbare und nicht verfügbare Artikel, können vorab die verfügbaren Positionen als Teillieferung geliefert werden. Zweit-/Dritt-/ oder Restlieferungen zum gleichen Auftrag können ohne Zwischenverrechnung getätigt werden. Sollte die Nachlieferung länger dauern, werden die Teillieferungen verrechnet und für die restlichen Mengen einen neuen Auftrag erstellt.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Kunde nicht über die gelieferten Gegenstände verfügen, vor allem weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden. Die BEWO ist berechtigt, ihr Eigentumsrecht durch Rücknahme der gelieferten Ware geltend zu machen, sofern die vereinbarten Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbundene Umtriebe und Speditionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Garantie
Wir garantieren für die Formstabilität unserer Waren innerhalb der zulässigen Belastbarkeit der verwendeten Materialien. Unsere Waren sind mit einer Qualitätsgarantie auf Material und Verarbeitung für die Zeit von 12 Monaten ab Auslieferungsdatum versehen. Als Beleg für die Geltendmachung gilt die Rechnung. Unsere Gewährleistung bezieht sich nur auf den Ersatz des Warenwertes, nicht aber auf Nebenkosten. Unsere Garantiepflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässe Handhabung, Lagerung oder Verwendung der Waren entstanden sind. Werden insbesondere allfällige Betriebs- oder Wartungsanweisungen für die gelieferten Waren vom Kunden nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, übernimmt die BEWO ausdrücklich keine Gewährleistung für Mängel, die darauf zurückzuführen sind. Die Beweislast für das Vorliegen solcher Schäden und Mängel liegt beim Besteller.

Beanstandungen, Umtausch und Rückgabe
Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Kunden zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen von der Bestellung sind uns innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen. Der Kunde muss uns auf jedenfall die Gelegenheit geben, fehlerhafte Artikel auszutauschen oder instand zu setzen. Weiter muss uns der Kunden für die Nacherfüllung die Möglichkeit und genügend Zeit zur Verfügung stellen. Die BEWO ist jedoch bestrebt die mitgeteilten und nachgewiesenen Mängel so rasch als möglich zu beheben oder Ersatz zu liefern. Fremdreparaturen zu unseren Lasten dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverständnis ausgeführt werden. Unvollständige, vom Kunden beschädigte oder beschmutzte Waren werden im Allgemeinen nicht zurückgenommen. Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist er verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware diese in der Originalverpackung, fabrikneu, unbeschädigt und mit Warenversandschein zu retournieren. Die Versand-/Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden. Vom Rückgabe- und Umtauschrecht ausgeschlossen sind alle kundenspezifischen Waren (z.B. mit Beschriftungen, Spezialanfertigungen usw.).
Die BEWO schliesst soweit gesetzlich möglich jede Haftung aus. Wir übernehmen keinerlei Haftung, soweit nicht Absicht oder grobfahrlässiges Verschulden seitens BEWO vorliegt. Eine Haftung für die unsachgemässe Handhabung, Montage oder Inbetriebnahme der Waren wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird jede Haftung für direkte und/oder indirekte Folgeschäden, Schäden aus natürlicher Abnutzung sowie entgangenen Gewinn und/oder Verdienstausfall. Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden wie Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
Abbildungen/Informationen auf der Homepage, Merkblätter, Preislisten oder sonstige Broschüren dienen nur der Illustration/Erläuterung und sind unverbindlich.
Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte, lasierte oder lackierte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Derartige Umstände stellen keinen Mangel dar.

Muster/Prototyp
Muster und Prototypen welche auf Wunsch des Kunden ausgearbeitet werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Die Muster/Prototypen sowie die entstandenen Planungskosten etc. werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Copyright/Markenrechte
Das Herunterladen, Speichern und Kopieren von Daten, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung von BEWO. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverwendung durch den Besteller für einen anderen Zweck ist ausgeschlossen.

Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Siehe unsere Datenschutzerklärung.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder ersetzt werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bedingungen ersetzt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - BEWO Shop

Zweck und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, eine klare Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen den Kunden und der BEWO zu schaffen. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mit dem Empfang unserer Bestätigung und/oder Abnahme der bestellen Waren oder Dienstleistungen erkennt der Besteller unsere AGB’s an. Abweichende Einkaufsbedingungen und/oder allgemeine Geschäftsbedingungen seitens Besteller sind nur gültig, sofern sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. Andernfalls wird ausdrücklich widersprochen.

Vertragsabschluss
Nur von BEWO schriftlich bestätigte Bestellungen sind gültig. Etwaige nachträgliche Änderungen oder sonstige Vereinbarungen werden ausschliesslich mit unserer Bestätigung wirksam. Mit dem Abschicken der Bestellung gehen Sie einen Kaufvertrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht ein - mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen. Die BEWO ist jederzeit berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder Bestellungen eines Kunden abzulehnen. Insbesondere ist dass der Fall, wenn eine Bonitätsprüfung oder andere Zweifel am Käufer gegen das Interesse der BEWO zu Tragen kommt.

Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise (Schweizer Franken) und Rabatte. Die Preise richten sich nach den aktuellen Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen. Für allfällige Preisänderungen oder Preisirrtümer behalten wir uns vor. Die Preise (Schweizer Franken) verstehen sich netto ab Werk, inkl. MWST, exkl. Verpackung & Versand. Diese werden separat verrechnet.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto, sofern nicht etwas anderes vereinbart. Die Bezahlung sämtlicher Bestellungen wird ausschliesslich in Schweizer Franken entgegengenommen. Die Bezahlung ist per Rechnung, PostFinance Card (nur Online) oder Barzahlung bei Abholung möglich. Wir behalten uns vor, bei nicht termingerechter Zahlung der Rechnung eine Mahngebühr zu erheben und weitere Bestellungen/Lieferungen zurückzubehalten bis alle Rechnungen bezahlt sind. Desweitern sind wir berechtigt Vorauskasse zu verlangen. Zusätzlich behält sich die BEWO das Recht vor, Inkassovorgänge und Zahlungsinformationen jeglicher Art an die Firma, die von der BEWO mit dem Inkasso beauftragt worden ist, weiterzugeben.

Versand
Lieferungen per Post erfolgt durch die Schweizerische Post. Alle Sendungen werden ausschliesslich per Priority (A-Post) verschickt. Alle Artikel, die von der Post als «Sperrgut»-Artikel definiert werden, erhalten einen Portozuschlag. Die Kosten werden nach Post-Tarifen verrechnet. Lieferung ins Ausland: auf Anfrage.

Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk von BEWO auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt demnach auf Risiko und Gefahr des Kunden. Die BEWO schliesst eine Transportversicherung nur auf schriftliches Verlangen und Kosten des Kunden ab.

Lieferfristen
Die Lieferfristen unserer Artikel, sofern die bestellte Ware ab Lager lieferbar ist, beträgt 5 Arbeitstage. Unvorhergesehene und unvermeidbare Ereignisse bei der Herstellung und sonstige Hindernisse wie z.B. höhere Gewalt im eigenen Betrieb oder in den Betrieben unserer Zulieferanten welche zu Verzögerungen führen, berechtigen uns, die Lieferfrist um diese Dauer zu verlängern. Ist eine längere Lieferfrist notwendig, wir der Kunde informiert. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen ist kein Grund für eine Annullierung der Bestellung, eine Entschädigung oder jeglichen anderen Abzug vom Preis.

Teillieferungen
Enthält ein Auftrag verfügbare und nicht verfügbare Artikel, können vorab die verfügbaren Positionen als Teillieferung geliefert werden. Zweit-/Dritt-/ oder Restlieferungen zum gleichen Auftrag können ohne Zwischenverrechnung getätigt werden. Sollte die Nachlieferung länger dauern, werden die Teillieferungen verrechnet und für die restlichen Mengen einen neuen Auftrag erstellt.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Kunde nicht über die gelieferten Gegenstände verfügen, vor allem weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden. Die BEWO ist berechtigt, ihr Eigentumsrecht durch Rücknahme der gelieferten Ware geltend zu machen, sofern die vereinbarten Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbundene Umtriebe und Speditionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Garantie
Wir garantieren für die Formstabilität unserer Waren innerhalb der zulässigen Belastbarkeit der verwendeten Materialien. Unsere Waren sind mit einer Qualitätsgarantie auf Material und Verarbeitung für die Zeit von 12 Monaten ab Auslieferungsdatum versehen. Als Beleg für die Geltendmachung gilt die Rechnung. Unsere Gewährleistung bezieht sich nur auf den Ersatz des Warenwertes, nicht aber auf Nebenkosten. Unsere Garantiepflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässe Handhabung, Lagerung oder Verwendung der Waren entstanden sind. Werden insbesondere allfällige Betriebs- oder Wartungsanweisungen für die gelieferten Waren vom Kunden nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, übernimmt die BEWO ausdrücklich keine Gewährleistung für Mängel, die darauf zurückzuführen sind. Die Beweislast für das Vorliegen solcher Schäden und Mängel liegt beim Besteller.

Beanstandungen, Umtausch und Rückgabe
Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Kunden zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen von der Bestellung sind uns innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen. Der Kunde muss uns auf jedenfall die Gelegenheit geben, fehlerhafte Artikel auszutauschen oder instand zu setzen. Weiter muss uns der Kunden für die Nacherfüllung die Möglichkeit und genügend Zeit zur Verfügung stellen. Die BEWO ist jedoch bestrebt die mitgeteilten und nachgewiesenen Mängel so rasch als möglich zu beheben oder Ersatz zu liefern. Fremdreparaturen zu unseren Lasten dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverständnis ausgeführt werden. Unvollständige, vom Kunden beschädigte oder beschmutzte Waren werden im Allgemeinen nicht zurückgenommen. Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist er verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware diese in der Originalverpackung, fabrikneu, unbeschädigt und mit Warenversandschein zu retournieren. Die Versand-/Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden. Vom Rückgabe- und Umtauschrecht ausgeschlossen sind alle kundenspezifischen Waren (z.B. mit Beschriftungen, Spezialanfertigungen usw.). 
Die BEWO schliesst soweit gesetzlich möglich jede Haftung aus. Wir übernehmen keinerlei Haftung, soweit nicht Absicht oder grobfahrlässiges Verschulden seitens BEWO vorliegt. Eine Haftung für die unsachgemässe Handhabung, Montage oder Inbetriebnahme der Waren wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird jede Haftung für direkte und/oder indirekte Folgeschäden, Schäden aus natürlicher Abnutzung sowie entgangenen Gewinn und/oder Verdienstausfall. Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden wie Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
Abbildungen/Informationen auf der Homepage, Merkblätter, Preislisten oder sonstige Broschüren dienen nur der Illustration/Erläuterung und sind unverbindlich.
Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte, lasierte oder lackierte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Derartige Umstände stellen keinen Mangel dar.

Copyright/Markenrechte
Das Herunterladen, Speichern und Kopieren von Daten, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung von BEWO. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverwendung durch den Besteller für einen anderen Zweck ist ausgeschlossen.

Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Siehe unsere Datenschutzerklärung.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder ersetzt werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bedingungen ersetzt.