Massnahmenkatalog
In der BEWO bieten wir die folgenden Massnahmen (freie Plätze) an:
Kurzbeschrieb
Praktisches Erproben der persönlichen und beruflichen Ressourcen in einem oder mehreren Berufsfeldern, um im Rahmen der Berufswahl Berufstätigkeiten zu finden, die den Fähigkeiten und Neigungen der jugendlichen versicherten Person entsprechen.
Zielgruppe
Versicherte Personen, die infolge Invalidität Schwierigkeiten bei der Berufswahl haben und auf eine praktische Erprobung von Berufen angewiesen sind.
Voraussetzung
- Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 7d oder 8 und 15 IVG sind erfüllt
- Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
- Die versicherte Person verfügt über berufliche Perspektiven, die in der Praxis vertieft geklärt werden müssen
- Abzuklärende Berufe (in der Regel 1 - 3) sind definiert
Ort
BEWO (Wohnmöglichkeiten bei Partnerinstitutionen vorhanden)
Ziele
- Erprobung eines oder mehrerer Berufe in einem arbeitsmarktnahen Setting der Institution, idealerweise mit Einsätzen im ersten Arbeitsmarkt
- Klärung der Eignung für diese Tätigkeit(en) Überprüfen möglicher Ausbildungswege in der Praxis:
* Abklären der Ausbildungsfähigkeit
* Eruieren der Ausbildungsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt
* Überprüfen der schulischen Ressourcen
* Einschätzung des Ausbildungsniveaus
* Eruieren der notwendigen Begleitung
* Unterstützung bei einer Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt - Treffen der Berufswahl und der Wahl des Ausbildungsniveaus
Dauer
1 - 3 Monate, max. 6 Monate
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Kurzbeschrieb
Praktische Abklärung der persönlichen und beruflichen Ressourcen in einem oder mehreren Berufen, um für versicherte Personen Berufstätigkeiten zu finden, die ihren Fähigkeiten und ihren Neigungen entsprechen und realisierbar sind.
Falls die Klärung im Hinblick auf eine Umschulung erfolgt, werden zudem die Ausbildungsfähigkeit, das Niveau und / oder allfällige Unterstützungsmassnahmen abgeklärt.
Zielgruppe
Versicherte Personen, die eingliederungsfähig sind, über eine erstmalige berufliche Ausbildung und / oder Erwerbserfahrung verfügen, und infolge Invalidität in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit beeinträchtigt sind und daher auf eine spezialisierte Berufsberatung angewiesen sind.
Voraussetzung
- Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8 und 15 IVG sind erfüllt.
- Falls die Abklärung im Hinblick auf eine Ausbildung erfolgt, sind die Voraussetzungen gemäss Art. 17 IVG erfüllt.
- Medizinischer Sachverhalt ist dokumentiert und / oder das Zumutbarkeitsprofil ist vorhanden und die versicherte Person ist eingliederungsfähig.
- Arbeitspensum ist mind. 50%, in der Regel 100% oder gemäss Zumutbarkeitsprofil.
- Abzuklärende Berufe (in der Regel 1 - 3) sind definiert.
Ort
BEWO (Wohnmöglichkeiten bei Partnerinstitutionen vorhanden)
Ziele
- Prüfung und Beurteilung des Potenzials für die berufliche Eingliederung
- Erprobung eines oder mehrerer Berufe in einem arbeitsmarktnahen Setting der Institution und wenn möglich teilweise im ersten Arbeitsmarkt
- Klärung der Eignung für diese Tätigkeit(en), Beurteilung der persönlichen und beruflichen Ressourcen und Limiten sowie Klärung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit
- Konkrete Vorschläge und Unterstützung bei der Suche für Anschlusslösungen
Falls die Abklärung im Hinblick auf eine Umschulung erfolgt:
- Abklären der Ausbildungsfähigkeit
- Eruieren der Ausbildungsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt
- Überprüfen der schulischen Ressourcen für die Einschätzung des Ausbildungsniveaus
- Eruieren der notwendigen Begleitung und Unterstützung bei einer Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt
Dauer
1 - 3 Monate, max. 6 Monate
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Kurzbeschrieb
In einer vierwöchigen Abklärung wird bei versicherten Personen, bei denen die Eingliederungsfähigkeit und das medizinische Zumutbarkeitsprofil unklar ist, die Leistungsfähigkeit für zumutbare und am besten geeignete Tätigkeiten (Verweistätigkeiten) gemessen an den Anforderungen des ersten Arbeitsmarkts ermittelt.
Zielgruppe
Versicherte Personen, bei denen die Eingliederungsfähigkeit und das medizinische Zumutbarkeitsprofil unklar sind oder eine Weichenstellung hinsichtlich Eingliederung oder Rente zu klären ist.
Voraussetzung
Für eine AMA muss der medizinische Sachverhalt gut dokumentiert sein. In den vorhandenen Arztberichten der behandelnden Ärzte und Spezialisten liegen zu praktisch allen gesundheitlichen Problemen Beurteilungen vor. Wenn für die Beurteilung eine spezielle, nicht vorhandene medizinische Fachrichtung notwendig ist, hat diese vor Beginn einer AMA zu erfolgen (z.B. Ophthalmologie).
Es muss eine Restarbeitsfähigkeit vorhanden sein und von der versicherten Person wird eine ganztägige Präsenz erwartet. Ausnahmen sind möglich bei Personen, die lediglich teilweise erwerbstätig waren (Status) und in Spezialfällen (z.B. Therapiebesuche). Nach Absprache sind Ruhepausen und gesundheitsfördernde Unterbrechungen möglich.
Kriterien für die Indikation einer AMA:
- Unklares Zumutbarkeitsprofil
- Klärung von Differenzen bezüglich der Leistungsfähigkeit
- Leistungsfähigkeit soll in der Praxis erprobt werden (z.B. Mehrfachproblematik)
- Durchführung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wenn die vorhandenen medizinischen Unterlagen nicht genügend Aufschluss geben, um den Anspruch auf eine erstmalige berufliche Ausbildung zu klären.
Ort
BEWO (Wohnmöglichkeit bei Partnerorganisationen vorhanden)
Ziel
- Sichtbarmachen der Ressourcen und der Einschränkungen sowie deren Auswirkungen durch die praktische Erprobung
- Klärung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit für zumutbare und am besten geeignete Tätigkeiten (Verweistätigkeiten)
- Evaluation der psychischen und physischen Belastbarkeit, Motivation, Ressourcen sowie Limiten
- Klärung / Erstellung des medizinischen Zumutbarkeitsprofils
- Unterbreitung konkreter Vorschläge zu beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten
- Evaluation individueller Ziele im Einzelfall
Dauer
4 Wochen
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Kurzbeschrieb
In dieser niederschwelligen Massnahme für Jugendliche und junge Erwachsene erfolgt ein gezieltes Training zum Aufbau und zur Stabilisierung der Präsenz- und Leistungsfähigkeit in einem ausbildungsnahen Setting. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Teilnahme an beruflichen Massnahmen (z.B. erstmalige berufliche Ausbildung) oder an anderen geeigneten Angeboten (z.B. kantonale Brückenangebote) geschaffen werden.
Zielgruppe
Invalide oder von Invalidität bedrohte junge versicherte Personen nach Abschluss der obligatorischen Volksschule und vor dem vollendeten 25. Altersjahr, die noch nicht erwerbstätig waren und eine niederschwellige Massnahme zum Aufbau und zur Stabilisierung der Präsenz- und Leistungsfähigkeit in einem ausbildungsnahen Setting benötigen.
Voraussetzung
- Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8 und 14a IVG sind erfüllt
- Obligatorische Schulzeit ist abgeschlossen
- Die versicherte Person hat das 25. Altersjahr noch nicht vollendet
- Mindestpräsenzzeit von 8 Stunden aufgeteilt auf 2 bis 5 Tage pro Woche, ohne Anforderungen an die produktive Leistungsfähigkeit
- Gemäss Prognose kann durch die Integrationsmassnahme die notwendige Präsenz- und Leistungsfähigkeit für eine Folgemassnahme erreicht werden (Massnahme beruflicher Art der IV, geeignetes An-gebot der Berufsbildung oder der Arbeitslosenversicherung) Ablauf / Inhalte
Ort
BEWO oder Teileinsatz im 1. Arbeitsmarkt
Ziele
- Gewöhnung an Arbeitsalltag und Arbeitsprozesse (z.B. zuverlässiges Erscheinen, Verbindlichkeit, Entgegennahme und Ausführung von Aufträgen, Erfolgserlebnisse)
- Steigerung der Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen (z.B. Umgang mit Vorgesetzten und Arbeitskollegen, Prioritäten und Ziele setzen, Stärken und Schwächen kennen)
- Erlernen von Bewältigungsstrategien (z.B. Umgang mit Einschränkungen, Stresssituationen)
- Aufbau der Arbeitsmotivation
- (teilweiser) Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt
- Finden einer Anschlusslösung
Das Füllen schulischer Lücken ist nicht Teil der Integrationsmassnahme.
Dauer
3 Monate, verlängerbar um jeweils max. 3 Monate auf max. 1 Jahr (in Ausnahmefällen maximal total 2 Jahre)
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BEWO-Konzept Start-Up für Jugendliche
Produktebeschreibung
Kontaktperson
Beatrice Wolff-Bigler, Leitung Job Coaching/Integrationsmassnahmen, Tel. 034 426 12 58
Kurzbeschrieb
In dieser Massnahme wird durch die Gewöhnung an den Arbeitsprozess und ein gezieltes Training zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit das Erreichen der Eingliederungsfähigkeit in Bezug auf Massnahmen beruflicher Art oder die berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt.
Zielgruppe
Versicherte Personen, die bereits erwerbstätig waren oder eine Ausbildung vorweisen und welche eine mindestens 50%ige Arbeitsunfähigkeit (in bestehender Tätigkeit und Verweistätigkeiten) während sechs Monaten aufweisen, sofern durch die lntegrationsmassnahme die Voraussetzungen für die Durchführung von Massnahmen beruflicher Art geschaffen werden können.
Voraussetzung
- Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8 und 14a IVG sind erfüllt
- Mindestens 50%ige Arbeitsunfähigkeit während mindestens sechs Monaten nicht nur im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich, sondern auch in einer Verweistätigkeit
- Mindestpräsenzzeit von 8 Stunden aufgeteilt auf 3 bis 5 Tage pro Woche, ohne Anforderungen an die produktive Leistungsfähigkeit
- Gemäss Prognosen besteht das Potenzial, die für die Folgemassnahme notwendige Präsenz- und Leistungsfähigkeit zu erreichen
Ort
BEWO oder Teileinsatz im 1. Arbeitsmarkt (Wohnmöglichkeiten bei Partnerinstitutionen vorhanden)
Ziele
- Steigerung der Präsenz- und Leistungsfähigkeit
- Steigerung der Belastbarkeit (körperlich, psychisch, kognitiv)
- Erlernen von Bewältigungsstrategien (z.B. Umgang mit Einschränkungen, Stresssituationen)
- Steigerung der Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen
- Gewöhnung an Arbeitsalltag und Arbeitsprozesse
- Aufbau der Arbeitsmotivation
- Aufbau der Arbeitsfähigkeit auf 50%
- (teilweiser) Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt
- Finden einer Anschlusslösung
Dauer
3 Monate, verlängerbar um max. 3 Monate auf max. 1 Jahr (in Ausnahmefällen maximal total 2 Jahre)
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Beatrice Wolff-Bigler, Leitung Job Coaching/Integrationsmassnahmen, Tel. 034 426 12 58
Kurzbeschrieb
Unterstützung bei der Berufswahl durch praktische Arbeitserfahrungen und Heranführen an die Herausforderungen des ersten Arbeitsmarktes.
Zielgruppe
Versicherte Personen, die infolge Invalidität Schwierigkeiten bei der Berufswahl haben und auf das geschützte Umfeld angewiesen sind.
Voraussetzung
- Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8 und 15 IVG sind erfüllt
- Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
- Es besteht ein Bedarf an einer behinderungsbedingten spezialisierten Vorbereitung
- Eingliederungsfähigkeit ist gegeben
Ort
BEWO (Wohnmöglichkeit bei Partnerinstitutionen möglich)
Ziele
- Gewöhnung an die Anforderungen einer Ausbildung / des Arbeitsmarktes, sowie Förderung der entsprechenden sozialen und methodischen Kompetenzen
- Treffen der Berufswahl und der Wahl des Ausbildungsniveaus
- Vorbereitung auf den gewählten Ausbildungsweg durch individuelle Förderung
- Unterzeichnen eines Ausbildungsvertrages - wenn möglich im ersten Arbeitsmarkt
Dauer
1 - 6 Monate, max. 12 Monate
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Beatrice Wolff-Bigler, Leitung Job Coaching/Integrationsmassnahmen, Tel. 034 426 12 58
Kurzbeschrieb
Unterstützung bei der Berufswahl durch praktische Arbeitserfahrungen und Heranführen an die Herausforderungen des ersten Arbeitsmarktes.
Zielgruppe
Versicherte Personen, die infolge Invalidität Schwierigkeiten bei der Berufswahl haben und auf das geschützte Umfeld angewiesen sind.
Voraussetzung
- Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8, 15 und 17 IVG sind erfüllt
- Es besteht ein Bedarf an einer behinderungsbedingten spezialisierten Vorbereitung
- Die versicherte Person verfügt über berufliche Perspektiven, die in der Praxis vertieft geklärt werden müssen
- Eingliederungsfähigkeit ist gegeben
Ort
BEWO (Wohnmöglichkeit bei Partnerinstitutionen möglich)
Ziele
- Gewöhnung an die Anforderungen einer Ausbildung / des Arbeitsmarktes, sowie Förderung der entsprechenden sozialen und methodischen Kompetenzen
- Treffen der Berufswahl und der Wahl des Ausbildungsniveaus
- Vorbereitung auf den gewählten Ausbildungsweg durch individuelle Förderung
- Unterzeichnen eines Ausbildungsvertrages - wenn möglich im ersten Arbeitsmarkt
Dauer
1 - 6 Monate, max. 12 Monate
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Beatrice Wolff-Bigler, Leitung Job Coaching/Integrationsmassnahmen, Tel. 034 426 12 58
Kurzbeschrieb
Gezielte Vorbereitung in der Institution auf die bereits festgelegte erstmalige berufliche Ausbildung im ersten oder zweiten Arbeitsmarkt.
Zielgruppe
Versicherte Personen, die ihre definitive Berufswahl getroffen haben, je-doch noch einer gezielten Vorbereitung bedürfen, welche nicht im ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann.
Voraussetzung
- Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8 und 16 IVG sind erfüllt
- Die Berufswahl wurde definitiv getroffen und das passende Ausbildungsniveau wurde von der versicherten Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung und der EFP übereinstimmend festgelegt
- Die Vorbereitung ist im Hinblick auf die festgelegte erstmalige berufliche Ausbildung notwendig sowie zweck- und verhältnismässig
- Arbeitspensum in der Regel 100%
- Genügend stabiler Gesundheitszustand für eine Ausbildung
Ort
BEWO (Wohnmöglichkeit bei Partnerinstitutionen möglich)
Ziele
Individuelle Förderung von erforderlichen, noch nicht ausreichend vorhandenen sozialen, fachlichen und methodischen Fähigkeiten für die festgelegte erstmalige berufliche Ausbildung.
Dauer
Situationsabhängig, i.d.R. bis zum Beginn der erstmaligen beruflichen Ausbildung und i.d.R. weniger als 1 Jahr
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Beatrice Wolff-Bigler, Leitung Job Coaching/Integrationsmassnahmen, Tel. 034 426 12 58
Kurzbeschrieb
Gezielte Vorbereitung in der Institution auf die bereits festgelegte erstmalige berufliche Ausbildung im ersten oder zweiten Arbeitsmarkt.
Zielgruppe
Versicherte Personen mit einem Leistungsanspruch auf eine Umschulung, die nach getroffener Berufswahl noch einer gezielten Vorbereitung auf die Umschulung bedürfen.
Voraussetzung
- Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8 und 17 IVG sind erfüllt
- Ein unterzeichneter Ausbildungsvertrag auf Niveau "Eidgenössisches Berufsattest (EBA)", "Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
(EFZ)" oder eine Anmeldung an einer weiterführenden Schule liegt vor - Die Vorbereitung ist im Hinblick auf die Umschulung notwendig sowie zweck- und verhältnismässig
- Arbeitspensum in der Regel 100%
- Genügend stabiler Gesundheitszustand für eine Ausbildung
Ort
BEWO (Wohnmöglichkeit bei Partnerinstitutionen möglich)
Ziele
Individuelle Förderung von erforderlichen, noch nicht ausreichend vor- handenen sozialen, fachlichen und methodischen Fähigkeiten für die festgelegte Umschulung.
Dauer
Situationsabhängig, i.d.R. bis zum Beginn der erstmaligen beruflichen Aus-bildung und i.d.R. weniger als 1 Jahr
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Beatrice Wolff-Bigler, Leitung Job Coaching/Integrationsmassnahmen, Tel. 034 426 12 58
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Kurzbeschrieb
Praktische Berufsbildung im Rahmen der erstmaligen beruflichen Ausbildung für versicherte Personen, bei denen der Ausbildungsbeginn im ersten Arbeitsmarkt noch nicht zielführend ist. Die überbetrieblichen Kurse gewährleistet und finanziert die Institution. Der schulische Teil erfolgt in der Berufsschule.
Zielgruppe
Jugendliche und noch nicht erwerbstätige junge Erwachsene, die ihre Berufswahl getroffen haben, und die infolge Invalidität ihre erstmalige berufliche Ausbildung noch nicht im ersten Arbeitsmarkt absolvieren können.
Voraussetzung
Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8 und 16 IVG sind erfüllt.
Die versicherte Person:
- hat die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und erfüllt die schulischen und persönlichen Grundvoraussetzungen für die Durchführung einer erstmaligen beruflichen Ausbildung
- hat die Berufswahl getroffen
- hat vor Eintritt des Gesundheitsschadens grundsätzlich noch keine andere Ausbildung abgeschlossen und war noch nicht erwerbstätig
- ist eingliederungsfähig, d.h. objektiv und subjektiv in der Lage, an berufsbildenden Massnahmen teilzunehmen
- hat einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet
Ort
BEWO, möglichst frühzeitiger Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt (Wohnmöglichkeit bei Partnerinstitutionen möglich)
Ziele
- Die versicherte Person erreicht einen Berufsabschluss, der ihren Fähigkeiten entspricht
- Absolvierung des Bewerbungstrainings inkl. Bewerbungsunterlagen erstellen für den Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt
- Vorbereitung des Wechsels in den ersten Arbeitsmarkt durch Praktika im ersten Arbeitsmarkt
- laufende Überprüfung, ob ein Wechsel der Ausbildung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann und möglichst frühzeitiger Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt während (oder nach) der Ausbildung
- Anschlusslösung im ersten Arbeitsmarkt vorbereiten
Dauer
Abhängig vom Verlauf und Ausbildungsniveau
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Kurzbeschrieb
Praktische Berufsbildung im Rahmen der erstmaligen beruflichen Ausbildung für versicherte Personen, bei denen der Ausbildungsbeginn im ersten Arbeitsmarkt noch nicht zielführend ist. Der schulische Teil wird gemäss der Massnahme "Schulischer Teil bei einer praktischen Ausbildung (PrA)" erbracht und vergütet.
Zielgruppe
Jugendliche und noch nicht erwerbstätige junge Erwachsene, die ihre Berufswahl getroffen haben, und die infolge Invalidität ihre erstmalige beruflcehe Ausbildung noch nicht im ersten Arbeitsmarkt absolvieren können.
Voraussetzung
Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8 und 16 IVG sind erfüllt.
Die versicherte Person:
- hat die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und erfüllt die schulischen und persönlichen Grundvoraussetzungen für die Durchführung einer erstmaligen beruflichen Ausbildung
- hat die Berufswahl getroffen
- hat vor Eintritt des Gesundheitsschadens grundsätzlich noch keine andere Ausbildung abgeschlossen und war noch nicht erwerbstätig
- ist eingliederungsfähig, d.h. objektiv und subjektiv in der Lage, an berufsbildenden Massnahmen teilzunehmen
- hat einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet
Ort
BEWO, möglichst frühzeitiger Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt (Wohnmöglichkeit bei Partnerinstitutionen möglich)
Ziele
- Erfolgreicher Ausbildungsabschluss
- Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt, sofern und sobald dies möglich ist
- Vorbereitung des Wechsels in den ersten Arbeitsmarkt durch Praktika im ersten Arbeitsmarkt
- Die versicherte Person erreicht einen Berufsabschluss, der ihren Fähigkeiten entspricht und wenn immer möglich im ersten Arbeitsmarkt und nach BBG absolviert wird.
- Anschlusslösung im ersten Arbeitsmarkt vorbereiten, sofern möglich
Dauer
Abhängig vom Verlauf, max. 2 Jahre
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Kurzbeschrieb
Praktische Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz für versicherte Personen mit Umschulungsanspruch, bei denen der Ausbildungsbeginn im ersten Arbeitsmarkt noch nicht zielführend ist. Die überbetrieblichen Kurse gewährleistet und finanziert die Institution. Der schulische Teil erfolgt in der Berufsschule.
Zielgruppe
Versicherte Personen mit einem Leistungsanspruch auf Umschulung, bei denen der Beginn der Ausbildung in der Institution erforderlich ist.
Voraussetzung
- Notwendige Voraussetzungen gemäss Art. 8 und 17 IVG sind erfüllt
- Ausbildungsbeginn im ersten Arbeitsmarkt ist nicht zielführend
- Ausbildungsfähigkeit ist gegeben
- Ausbildung entspricht dem Zumutbarkeitsprofil
- Arbeitspensum i.d.R. 100%
Ort
BEWO, möglichst frühzeitiger Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt (Wohnmöglichkeit bei Partnerinstitutionen möglich)
Ziele
- Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung / Umschulung
- Absolvierung des Bewerbungstrainings inkl. Bewerbungsunterlagen erstellen für den Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt
- Vorbereitung des Wechsels in den ersten Arbeitsmarkt durch Praktika im ersten Arbeitsmarkt
- Möglichst frühzeitiger Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt während (oder nach) der Umschulung
- laufende Überprüfung, ob ein Wechsel der Ausbildung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann
- Anschlusslösung im ersten Arbeitsmarkt vorbereiten
Dauer
Abhängig vom Verlauf und Ausbildungsniveau
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Kurzbeschrieb
Abgeltung eines externen Praktikums im ersten Arbeitsmarkt ab dem 4. Monat des laufenden Ausbildungsjahres, während dem der Leistungserbringer die versicherte Person professionell und individuell begleitet und berät. Grundsätzlich sind Praktika anzustreben, bei denen, abgesehen vom Schulbesuch, alle Arbeitstage im ersten Arbeitsmarkt stattfinden.
Zielgruppe
Versicherte Personen während einer Ausbildung/ Umschulung in der Institution, die längere externe Praktika absolvieren.
Voraussetzung
Praktika im ersten Arbeitsmarkt, welche pro Ausbildungsjahr insgesamt länger als 3 Monate oder 16 Wochen (am Stück oder kumuliert) dauern.
Ort
Erster Arbeitsmarkt
Ziele
- Begleitung der versicherten Person während eines Praktikums im ersten Arbeitsmarkt im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluss
- Vorbereitung und Begleitung der versicherten Person auf eine spätere Anschlusslösung / Anstellung im ersten Arbeitsmarkt
Dauer
Ab 4. Monat externem Praktikum bis zum Praktikumsende
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Kurzbeschrieb
Das Coaching ist eine auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Begleitung
und Beratung der versicherten Person. Es bietet bei einer Massnahme
im ersten Arbeitsmarkt die notwendige Unterstützung, um eine erfolgreiche
und nachhaltige Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.
Zum Einsatz gelangt ein Coaching hauptsächlich beim Arbeitsplatzerhalt,
bei Ausbildungen und bei der Stellensuche.
Zielgruppe
Arbeitgeber, die versicherten Personen eine berufliche Abklärung im ersten
Arbeitsmarkt anbieten
Voraussetzung
- Nach Art. 7d IVG (während obligatorischer Schulzeit) oder Art. 8 und 15 IVG
- Die versicherte Person erfüllt die Voraussetzungen für die Zusprache von Leistungen gemäss Art. 16 oder 17 IVG
- Die berufliche Abklärung findet hinsichtlich einer Ausbildung statt
- Es entsteht ein nachvollziehbarer Mehraufwand für den Arbeitgeber
Ort
Erster Arbeitsmarkt
Ziele
- Ermöglichung oder Erleichterung der Durchführung von beruflichen
Abklärungen vor erstmaligen beruflichen Ausbildungen oder Umschulungen
im ersten Arbeitsmarkt - Entschädigung des Mehraufwandes eines Arbeitgebers im ersten Arbeitsmarkt
wegen beruflichen Abklärungen
Dauer
Situationsabhängig, maximal 12 Monate pro Zusprache (verlängerbar)
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Produktebeschreibung
Kontaktperson
Beatrice Wolff-Bigler, Leitung Job Coaching/Integrationsmassnahmen, Tel. 034 426 12 58
Kurzbeschrieb
Die Institution bietet Personen mit IV-Renten angepasste Arbeitsplätze in verschiedenen Berufsfeldern an. Einige dieser Mitarbeitenden haben sich im Lauf der Zeit Voraussetzungen erarbeitet, die eine erfolgreiche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt voraussichtlich ermöglichen. Das Eingliederungsprogramm richtet sich an diese Mitarbeitenden und bietet ein strukturiertes Vorgehen und spezifische Massnahmen im Hinblick auf eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt.
Zielgruppe
Rentenbezüger und -bezügerinnen mit Anstellungen in Institutionen, die Potential zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt aufweisen und die Voraussetzungen zur Programmteilnahme erfüllen.
Voraussetzung
Im Zeitraum von 6 Monaten vor Beginn der Massnahme müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Grundsätzliche Pünktlichkeit
- Grundsätzlich regelmässige und zuverlässige Anwesenheit
- Mindestarbeitspensum von 50%
- Leistungsfähigkeit von mindestens 50% (z.B. 100% Pensum und 50% Leistung)
Zudem:
- Empfehlung des direkten Vorgesetzten oder der zuständigen Betreuungsperson
- Zustimmung des behandelnden Arztes / Therapeuten bei versicherter Person mit psychischen Erkrankungen / Behinderungen
- Realistische Einsatzmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt
- Vorhandene Sozialkompetenz und Flexibilität
- Stabiles soziales Umfeld
- < 55 Jahre alt (Ausnahmen in Absprache mit der IV-Stelle möglich)
- Realistische Aussicht auf ein rentenbeeinflussendes lnvalidenein-kommen
Ort
Erster Arbeitsmarkt
Ziele
Vorbereitung, Begleitung und gezieltes Training der Versicherten im Hinblick auf die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mit rentenbeeinflussender Anstellung.
Dauer
Max. 12 Monate
Downloads
Produktebeschreibung
Kontaktperson
Beatrice Wolff-Bigler, Leitung Job Coaching/Integrationsmassnahmen, Tel. 034 426 12 58

