Berufliche Massnahmen
Um die Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu eruieren und ihre Chancen für eine erfolgreiche berufliche und soziale Eingliederung zu erhöhen, führen wir unterschiedliche berufliche Massnahmen durch.
Zielgruppe
Menschen mit psychischen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Defiziten, die ihre angestammte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können und
auf eine sorgfältige Abklärung im Hinblick auf eine berufliche Neuausrichtung angewiesen sind.
• Junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren, deren Anspruch auf eine Ausbildung geklärt werden muss.
Voraussetzung
- Stabiler medizinischer Zustand
- Vorhandene Restarbeitsfähigkeit
- Pensum von 100% oder, wenn medizinisch begründet angepasst
- Selbstständigkeit im Alltag
- Kein akutes Suchtverhalten
- Kostengutsprache durch IV oder andere Leistungsträger
Dauer
Vier Wochen (reduziertes Pensum , wenn medizinisch begründet; 6 Wochen)
Ort
BEWO, Oberburg
Inhalt
- Begleitung durch Fachärzte (somatisch, psychiatrisch, neuropsychologisch)
- Begleitung und Unterstützung durch Fachpersonen
- Diverse Testverfahren (VALPAR, ISK, HAMET, Berufseignungstest, Multicheck, etc.)
- Klare Aussagen zur Arbeitsmotivation
- Aufzeigen der vorhandenen Ressourcen
- Eruieren eines Fähigkeitsprofils (Verweistätigkeiten)
- Erstellung eines medizinischen Zumutbarkeitsprofils als Grundlage für die berufliche Eingliederung und/oder Rentenprüfung
- Unterstützung und Begleitung für weiterführende Massnahmen
Downloads
Massnahmekarte AMA
Broschüre AMA
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Zielgruppe
Menschen, die infolge Invalidität Schwierigkeiten bei der Berufswahl haben und auf eine praktische Erprobung von Berufen angewiesen sind.
Voraussetzung
- Motivation zur beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
- Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
- Die Person verfügt über berufliche Perspektiven die in der Praxis vertieft geklärt werden müssen
- Abzuklärende Berufe (in der Regel 1-3) sind definiert
- Kostengutsprache durch IV oder andere Leistungsträger
Dauer
Ein bis drei Monate, max. sechs Monate
- Ab einem Monat
Ort
BEWO sowie Firmen im ersten Arbeitsmarkt
Inhalt
- Begleitung und Unterstützung durch Fachpersonen
- Individuelle Zielfestlegung
- Abklären von fachlichen und persönlichen Kompetenzen
- Erprobung der Berufe; Schnuppereinsätze im ersten Arbeitsmark
- Objektive Beurteilung der Ausbildungsfähigkeit, Ausbildungsniveau
- Eruieren der notwendigen Begleitung bei einer Ausbildung
- Unterstützung und Begleitung für weitere Massnahmen
Downloads
Massnahmekarte Potentialabklärung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Zielgruppe
Menschen die eingliederungsfähig sind, über eine erstmalige berufliche Ausbildung und / oder Erwerbserfahrung verfügen und infolge Invalidität in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit beeinträchtigt sind und daher auf Unterstützung angewiesen sind.
Menschen, die bereits längere Zeit nicht mehr in den Arbeitsprozess integriert sind und / oder Anspruch auf Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung haben.
Voraussetzung
- Motivation zur beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
- Medizinische Zumutbarkeit ist geklärt
- Arbeitspensum von mindestens 50%
- Kostengutsprache durch IV oder andere Leistungsträger
Dauer
- Ein bis drei Monate
Ort
BEWO sowie Firmen im ersten Arbeitsmarkt
Inhalt
- Begleitung und Unterstützung durch Fachpersonen
- Individuelle Zielfestlegung
- Abklären von fachlichen und persönlichen Kompetenzen
- Objektive Beurteilung der Vermittelbarkeit
- Eruieren eines Fähigkeitsprofils für berufliche Zukunftsperspektive
- Externe Berufspraktika bei Arbeitgebern im ersten Arbeitsmarkt
- Unterstützung und Begleitung für weitere Massnahmen
Downloads
Massnahmekarte Grundabklärung
Kontaktperson
Fritz Lüthi, Leitung Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 14
Zielgruppe
Wir bieten Büroabklärungen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die ihre berufliche Tätigkeit zurzeit nicht ausüben können und die Anspruch auf
Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung haben.
Voraussetzung
- Motivation zur beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
- Medizinische Zumutbarkeit ist geklärt
- Arbeitspensum von mindestens 50%
- Kostengutsprache durch Leistungsträger
Dauer
- Ab einem Monat
Ort
- BEWO (bei einmonatiger Abklärungsdauer)
- Bei Dauer ab zwei Monaten auch in Firmen im ersten Arbeitsmarkt
Inhalt
- Begleitung und Unterstützung durch Fachpersonen
- Abklären von fachlichen Kompetenzen sowie der Leistungsfähigkeit bei administrativen Tätigkeiten
- Trainieren der MS-Office Programme
-
Vorbereitung der ECDL-Prüfungen Base und Standard
Downloads
Massnahmekarte Büroabklärung
Kontaktperson
Timur Tiefenbach, Fachperson AMA / Berufliche Massnahmen, Tel. 034 426 12 18
Ziel ist, unter Berücksichtigung von medizinischen, sozialen und beruflichen Aspekten eine möglichst objektive, unabhängige Beurteilung über die Motivation, das Sozial- und Arbeitsverhalten sowie die Leistungsfähigkeit zu machen. Je nach Massnahme werden die Ziele für jede Person individuell festgelegt. Zur Überprüfung dieser Ziele finden regelmässige Reflexions- und Standortgespräche zwischen den involvierten Stellen und Personen statt.
Anhand der festgestellten Ressourcen sollen Eingliederungsmöglichkeiten aufgezeigt und Einsatzgebiete gefunden werden, welche der Person in Abklärung am besten entsprechen, um im ersten Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Dazu dienen uns Einsätze im PC Bereich, in der Holzfertigung, Verpackung, Montage, in der Druckerei (Tampon-, Brand- und Digitaldruck) sowie im Transport- und Lagerbereich.
Auch auf die Eignungsabklärung von Personen für eine Umschulung als Betreuer/Arbeitsagoge sind wir spezialisiert.
Für zuweisende Stellen
